Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Arbeitslosenversicherung erlischt bei fehlender Beitragszahlung
Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist.
Existenzgründer können sich seit einiger Zeit weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Wer aber drei Monate mit den Beiträgen in Verzug gerät, verliert kraft Gesetzes seinen Versicherungsschutz. Eine Mahnung, die auf diese Folge hinweist, ist dazu nicht notwendig, auch wenn die Arbeitsagentur eigentlich eine Mahnung verschicken sollte. Entscheidend ist, was das Gesetz vorschreibt, meint das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren