Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.
Haben Sie neben ihrem häuslichen Arbeitszimmer einen weiteren Raum in Benutzung, der berufstypisch und einkunftsbezogen genutzt wird, so werden diese beiden Räume steuerlich als Einheit bewertet und insgesamt der Abzugsbeschränkung unterstellt. Voraussetzung für die Anerkennung einer Einheit ist, dass beide Räume sich in einem Anwesen befinden.
Beispiel: Sie unterhalten sich im Erdgeschoss Ihres Hauses ein Arbeitszimmer. Zusätzlich benutzen Sie im Untergeschoss zur Aufbewahrung berufstypischer und einkunftsbezogener Literatur einen weiteren Raum als Büchermagazin.
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