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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Streit um Stückzinsen

Das Bundesfinanzministerium stellt rückwirkend die Steuerfreiheit für Stückzinsen auf vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Wertpapiere in Frage.

Der Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer hat einen Streit um die steuerliche Behandlung von Stückzinsen ausgelöst. Stückzinsen entstehen, wenn der Verkäufer eines festverzinslichen Wertpapiers vom Käufer neben dem Kurswert auch seinen Anteil am Kupon ausgezahlt bekommt. Bis 2008 galten die Stückzinsen als Zinserträge, seit Einführung der Abgeltungsteuer jedoch als Teil des Veräußerungsgewinns. Veräußerungsgewinne wiederum unterliegen aber erst seit Einführung der Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltefrist generell der Steuerpflicht.

Daher wären die Stückzinsen der vor dem 1. Januar 2009 angeschafften Papiere steuerfrei, sofern die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Das Bundesfinanzministerium will mit seinem Schreiben nun aber entgegen der gesetzlichen Übergangsregelung auch diese Stückzinsen dem steuerpflichtigen Ertrag zuordnen. Dagegen wehrt sich der Deutsche Steuerberaterverband, denn auch wenn hier eine Besteuerungslücke entstanden ist, so kann sie doch nicht mit einem einfachen Verwaltungsschreiben geschlossen werden.


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