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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßige Ausgabe

Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.

Inzwischen gelten die Umsatzsteuervorauszahlungen unstreitig als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, die bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern als in dem Jahr abgeflossen gelten, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn die Zahlung innerhalb von höchstens zehn Tagen nach dem Jahreswechsel erfolgt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss die Vorauszahlung jedoch nicht nur gezahlt worden, sondern auch innerhalb dieser Frist fällig sein. In den Jahren 2009 und 2010 fällt aber der 10. Januar auf ein Wochenende, sodass sich die Fälligkeit auf den folgenden Montag verschiebt. Da die Zehntagesfrist auch in besonderen Fällen nicht verlängert werden könne, greife diese Ausnahmeregelung dann nicht für die am 10. Januar fälligen Vorauszahlungen.


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