Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einbeziehung steuerfreier Einkünfte bei der Kirchensteuer
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
Dass nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerfreie Einnahmen trotzdem in die Berechnungsgrundlage der Kirchensteuer einfließen, ist im Gesetz festgeschrieben. Dass sich diese Einbeziehung jedoch nicht einmal durch die Verrechnung mit noch nicht verbrauchten Verlustvorträgen verhindern lässt, musste sich ein Steuerzahler vom Bundesfinanzhof sagen lassen. Nach dessen Ansicht verstößt das Fehlen einer Verrechnungsmöglichkeit nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren