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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bundesfinanzhof will Grunderwerbsteuer prüfen

Da bei der Grunderwerbsteuer weiterhin unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung kommen, hält der Bundesfinanzhof die Steuer mittlerweile für möglicherweise verfassungswidrig.

Das alte Erbschaftsteuergesetz wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil es für verschiedene Vermögensarten völlig unterschiedliche Bewertungsvorschriften enthielt. Nachdem dieses Problem durch die Erbschaftsteuerreform beseitigt wurde, hat sich der Bundesfinanzhof nun die Grunderwerbsteuer vorgenommen, denn dort gelten nach wie vor willkürliche Bewertungsregeln: Wird eine Immobilie direkt verkauft, ist der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage. Doch geht die Immobilie zum Beispiel bei einem Unternehmensverkauf als Teil einer größeren Transaktion auf einen neuen Eigentümer über, dann kann die Bemessungsgrundlage nach den aktuellen Bewertungsregeln zwischen weniger als 20 % und über 100 % des Marktpreises betragen.

Der Bundesfinanzhof hat daher in einem aktuellen Verfahren das Bundesfinanzministerium zum Beitritt aufgefordert und will die Frage möglicherweise dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat bereits angeordnet, dass Einsprüche gegen Grunderwerbsteuerbescheide, die sich auf das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof berufen, ruhen.


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