Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Aufklärung über Doppelbesteuerung bei Auslandsentsendung
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Entsendung ins Ausland in der Regel nicht über das Risiko einer Doppelbesteuerung aufklären.
Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, kann dort ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens- oder Lohnsteuer entstehen - mit den Gefahren einer Doppelbesteuerung und einer Steuerstrafe. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch nicht auf dieses Risiko hinweisen, wenn er mit ihm einen entsprechenden Arbeitsvertrag schließt. Eine Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber wäre allenfalls denkbar, wenn besondere Umstände oder atypische Risiken eine Aufklärung nahelegen.
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