Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Steuerbefreiung für Betreuungsentgelt gilt auch vor 2009
Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde eine neue Steuerbefreiungsvorschrift eingeführt, die das im Rahmen des betreuten Wohnens behinderter Menschen an die Gastfamilien gezahlte Betreuungsentgelt innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei stellt. Diese Regelung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Doch die Oberfinanzdirektion Münster weist nun darauf hin, dass nach einer Absprache zwischen Bund und Ländern die Steuerbefreiungsvorschrift auch auf offene Fälle der Veranlagungszeiträume vor 2009 anzuwenden ist.
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