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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schuldrechtsmodernisierung noch in diesem Jahr

Umfangreiche Gesetzesänderungen stehen für den 1. Januar 2002 an, da das Schuldrecht zur Umsetzung von EWG-Richtlinien grundlegend überarbeitet wird.

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist gerade 100 Jahre alt geworden. Jetzt soll es umfangreich modernisiert werden. Dem Bundestag liegt ein 286 Seiten starker Entwurf vor. Die Beratungen haben gerade begonnen, doch jetzt steht schon fest, dass das Modernisierungsgesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten wird. Dieser Termin ergibt sich aus der Umsetzung von drei EWG-Richtlinien, die in den Entwurf eingearbeitet worden sind.

Würden diese Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt werden, so würden diese in Deutschland unmittelbar geltendes Recht werden. Ein Rechtschaos wäre vorprogrammiert. Außerdem würde sich die Regierung wie bei der verspäteten Umsetzung der Reiserechtsrichtlinie Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Nur dieses Mal würden die Ansprüche vermutlich erheblich höher ausfallen.

Verändert werden insbesondere die Verjährungsvorschriften, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Dies bedeutet, dass Sie ab 1. Januar 2002

  • Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Neue Rechnungsformulare und Allgemeine Zahlungsbedingungen

  • Neue Garantiebedingungen

benötigen. Leider kann Ihnen diese zur Zeit niemand ausarbeiten, da der vorliegende Gesetzesentwurf im Gesetzgebungsverfahren nach den Erfahrungen der Vergangenheit noch entscheidende Veränderungen erfahren wird.


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