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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw

Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.

Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein von seinem Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug wegen einer gewünschten Sonderausstattung des Fahrzeugs leistet, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer ein für die beruflichen Zwecke ausreichend bemessenes Fahrzeug zur Verfügung stand. In diesem Fall ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht durch betriebliche, sondern überwiegend durch persönliche Motive geprägt. Eine Aufteilung in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil ist auf Grund fehlender objektiver Merkmale meist nicht möglich. Folglich scheidet ein Werbungskostenabzug aus.


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