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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

Sogar das von dritter Seite gezahlte Preisgeld für einen Förderpreis kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Das Finanzamt partizipiert gerne am Glück anderer. Daher wundert es nicht, dass man dort auch das Preisgeld aus einem Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn von dritter Seite besteuern will. Vom Bundesfinanzhof hat das Finanzamt jetzt Recht bekommen, sofern die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat. Da sich in diesem Fall die Ausschreibung vor allem auf die Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Preisträgers stützte, sei der Preis ein leistungsbezogenes Entgelt.


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