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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Sozialversicherungspflicht trotz Freistellung

In Zukunft gilt die Sozialversicherungspflicht generell bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses - unabhängig davon, ob eine Freistellung erfolgt oder nicht.

Bisher vertraten die Sozialversicherungsträger die Auffassung, dass bei einer unwiderruflichen Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die Sozialversicherungspflicht bereits mit dem letzten Arbeitstag endet. Gegen diese Auffassung hat sich das Bundessozialgericht in zwei aktuellen Urteilen ausgesprochen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben daher in ihrer letzten Besprechung vereinbart, der Auffassung des Gerichts zu folgen. Die Sozialversicherungspflicht endet nun grundsätzlich erst mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Die neue Auslegung gilt spätestens ab dem 1. Juli 2009.


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