Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.
Wer außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend macht, kann sich diese nur anrechnen lassen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die wiederum bemisst sich am Einkommen des Steuerpflichtigen. Entscheidet sich ein Ehepaar für die getrennte Veranlagung, dann darf das Finanzamt trotzdem das Einkommen beider Eheleute als Grundlage für die Berechnung der zumutbaren Belastung heranziehen. Der Bundesfinanzhof sieht darin keinen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.
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