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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Keine Werbung per eMail

Werbung per eMail zu verschicken, ist unzulässig.

Die Versendung von E-Mail-Werbung ist unzulässig. Die Begründungen dafür sind unterschiedlich: Zum einen wird darin ein unlauteres Mittel zur Abwerbung von Kunden gesehen, zum anderen soll die unaufgeforderte Zusendung von eMails gegen das Zivilrecht verstoßen. Teilweise wird auch angeführt, dass die Zusendung unverlangter Werbung mittels eMail einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.

Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat oder besondere Umstände gegeben sind, die das Einverständnis des Empfängers vermuten lassen.


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