Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Doppelte Haushaltsführung mit Ehegatte
Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.
Für bis zu zwei Jahre können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist zwar weiterhin ein Werbungskostenabzug möglich, aber nur dann, wenn Sie Ihren beruflichen Zweitwohnsitz an einen anderen Ort verlegen.
Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass der Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn Ihr Ehegatte - ob berufstätig oder nicht - an den Zweitwohnsitz mitkommt. Allerdings muss für die Anerkennung der Mittelpunkt des Lebensinteresses Ihres Ehegatten zweifelsfrei weiterhin am Hauptwohnsitz liegen.
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