Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Entkernung eines Gebäudes
Die Entkernung eines Gebäudes wird steuerrechtlich als Neuherstellung behandelt.
Das Finanzgericht Hessen meint, dass die Entkernung eines Gebäudes einkommensteuerrechtlich der Herstellung einer Wohnung entspricht (Aktenzeichen: 11 K 6678/98). Voraussetzung ist, dass das Gebäude vollständig entkernt und in seiner Innensubstanz durch die Veränderung der Innenwände und der Geschosshöhen völlig neu gestaltet wird. Es spielt keine Rolle, wenn die Außenmauern und die tragenden Wände des Gebäudes beibehalten werden.
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