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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vermietung des Arbeitszimmers durch Geschäftsführer an GmbH

Nur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen.

Vermietet der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Arbeitszimmer im eigenen Haus an die GmbH, so lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen. Doch damit das funktioniert, muss die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegen, da andernfalls keine Mieteinnahmen sondern Arbeitslohn vorliegt und die Abzugsbeschränkung greift, entschied das Finanzgericht München. Den Nachweis für das überwiegend betriebliche Interesse muss der Geschäftsführer führen, zum Beispiel durch vergleichbare Mietverträge mit fremden Dritten, zu denen kein Dienstverhältnis besteht. Ein weiteres Risiko bei dieser Gestaltung, das aber im Gerichtsverfahren kein Thema war, ist eine ungewollte Betriebsaufspaltung.


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