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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Versicherungsumstellung in Euro

Die notwendige Umstellung von Versicherungsverträgen auf Euro zum kommenden Jahreswechsel ist eine günstige Gelegenheit, um den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Zum 1. Januar 2002 müssen Versicherungsverträge auf Euro umgestellt werden. Nicht nur die Prämien, sondern auch die Versicherungssummen sind anzupassen. Etliche Versicherer verlangen jetzt höhere Mindestversicherungssummen und Mindestprämien. Für viele Verträge bedeutet dies steigende Beiträge. Einige Versicherer bieten jetzt in diesem Zusammenhang bessere Leistungen an. Gegen eine geringe Prämienerhöhung werden die Versicherungssummen eins zu eins umgestellt, was nahezu auf eine Verdoppelung des Versicherungsschutzes hinausläuft.

Achten Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz! Die größte Gefahr für Ihr Unternehmen besteht in einer Unterversicherung in der Betriebsinhaltsversicherung. Brennt z.B. der Betrieb, ab, so kann mit einer reduzierten Entschädigung der Betrieb nicht wieder aufgebaut werden, falls nicht erhebliche Barreserven eingesetzt werden können. Die Betriebseinrichtung liegt in fast allen Betrieben über dem versicherten Wert, da die Versicherungssummen nicht regelmäßig bei Anschaffung angepasst werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, bei der Euroumstellung Ihren Versicherungsschutz anzupassen.

Eine weitere Gefahr für Ihr Unternehmen besteht dann, wenn Sie keine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben. Können Sie den Betrieb zwar wieder aufbauen, können Sie aber die Gehälter Ihrer Mitarbeiter aufgrund des Umsatzausfalls nicht mehr bezahlen, so haben Sie nichts gewonnen, da Sie bei diesem Sachverhalt einen Insolvenzantrag stellen müssen.


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