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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuernachzahlung bei Kurzarbeit

Nur in Ausnahmefällen müssen Kurzarbeiter im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen, meint das Bundesfinanzministerium

Das Bundesfinanzministerium hat Stellung genommen zu Medienberichten, nach denen Kurzarbeitern im Folgejahr eine böse Überraschung in Form von Steuernachzahlungen droht. Der Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt, dem die Lohnersatzleistungen unterliegen: Sie sind zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber das verfügbare Einkommen und können damit zu einem höheren Steuersatz bei den steuerpflichtigen Einnahmen führen. In Fällen eines nicht ganzjährigen Bezugs von Kurzarbeitergeld dürfte es kaum zu Nachzahlungen kommen und zwar auch nicht bei Ehepaaren, meint das Ministerium. Nur bei verheirateten Arbeitnehmern kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn ein Ehegatte ganzjährig Lohnersatzleistungen bezieht.


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