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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Einbringung von Mitunternehmeranteilen in GmbH zu Buchwerten

Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu.

Nützlich für eine Umstrukturierung in der Krise ist ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, das die Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH auch zu Buchwerten ermöglicht: Wird ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Sacheinlage in eine GmbH eingebracht, so darf das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden.

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils ist allerdings nur gegeben, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen. Dazu zählen auch die Wirtschaftgüter des Sonderbetriebsvermögens. Werden daher Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG bei der Übertragung der Mitunternehmeranteile zurückbehalten, erfolgt keine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die Finanzverwaltung hat allerdings beim Bundesfinanzhof Revision gegen dieses steuerzahlerfreundliche Urteil eingelegt.


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