Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.

Erwirbt eine Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren mehrmals, werden diese Erwerbe zusammengerechnet. Trotz der Zusammenrechnung verlieren die jeweiligen Erwerbe nicht ihre Selbständigkeit. Es geht bei der Zusammenrechnung darum, die Steuer für den letzten Erwerb unter Berücksichtigung der vorangegangenen Erwerbe zu ermitteln.

Für den Gesamterwerb aus den letzten 10 Jahren wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer nach der ab 1996 geltenden Steuerklasseneinteilung berechnet. Dabei sind auch die persönlichen Freibeträge und die neuen Steuertarife zu berücksichtigen. Von der so ermittelten Steuer ist dann die Schenkungsteuer abzuziehen, die auf die früheren Erwerbe entfallen würde (sogenannte "fiktive Abzugsteuer"). Wurde für die früheren Erwerbe bereits Schenkungsteuer gezahlt und ist diese höher als die fiktive Abzugsteuer, ist die tatsächlich gezahlte Steuer abzuziehen.


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