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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Enkelkinder beitragsfrei bei den Großeltern mitversichert

Sind die Eltern ebenfalls noch in der Familienversicherung, kann nun auch das Enkelkind beitragsfrei mitversichert werden.

Jetzt können Enkelkinder auch dann beitragsfrei bei den Großeltern mitversichert werden, wenn ihre Eltern selbst noch in der Familienversicherung versichert sind. Bekommt zum Beispiel ein Studentenpaar, das jeweils über seine Eltern gesetzlich familienversichert ist, ein Kind, musste das Baby bisher selbst beitragspflichtig versichert sein. Nun kann das Enkelkind auch beitragsfrei über die Großeltern versichert werden.


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