Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Aufwendungen für ein volljähriges behindertes Kind

Als außergewöhnliche Belastungen kommen auch die Aufwendungen für ein behindertes Kind in Frage, wenn ihm die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes nicht zumutbar ist.

Wenn Eltern wegen der unfallbedingten Querschnittslähmung ihres volljährigen und einkommenslosen Kindes Aufwendungen haben, können diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein. Der Bundesfinanzhof befasste sich mit dem Fall zweier Eltern, die für ihren Sohn den Einbau eines Treppenlifts veranlasst hatten. Zwar muss der Sohn vor der Inanspruchnahme von Unterhaltsleistungen eigenes verwertbares Vermögen einsetzen. Allerdings kann ihm nach Meinung der Richter die Verwertung seines einzigen Vermögensgegenstandes, einer Forderung von ca. 56.000 Euro gegen den Unfallversicherer, nicht zugemutet werden, wenn er auf diesen Vermögenswert zur Altersvorsorge und zur Abdeckung seines lebenslangen behinderungsbedingten Mehrbedarfs angewiesen ist.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.