Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Keine Betriebsveranstaltung bei Beschränkung auf Führungskräfte
Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.
Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung nur den Führungskräften eines Unternehmens vorbehalten, dann liegt keine Betriebsveranstaltung vor. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 % scheidet damit aus. Um eine Betriebsveranstaltung handelt es sich nur dann, wenn die Teilnahme nicht auf bestimmte Mitarbeiter beschränkt ist. Der Bundesfinanzhof erwartet die vertikale Öffnung des Teilnehmerkreises, denn nur so ist mit dem Pauschsteuersatz von 25 % ein typisierender Durchschnittssteuersatz zu erreichen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren