Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Wegzug ins EU-Ausland kostet den Kindergeldanspruch
Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deutsches Kindergeld ableiten, wenn die ganze Familie ins EU-Ausland umzieht.
Der Anspruch auf Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz auf die Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Entsprechend führt der Wegzug der ganzen Familie aus der Bundesrepublik dazu, dass der Kindergeldanspruch wegfällt. Der Bundesfinanzhof sieht in dieser Einschränkung keinen Verstoß gegen das EU-Recht - auch wenn der neue Wohnort innerhalb der EU liegt.
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