Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen

Die Finanzverwaltung erkennt atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen nun doch wieder als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen an.

Die Finanzverwaltung will nun doch atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen an Personengesellschaften wieder bei der Erbschaftsteuer als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen anerkennen. Es ist noch keine zwei Jahre her, dass sich die Finanzverwaltung auf die gegenteilige Auffassung festgelegt hatte. Insoweit ist der erneute Gesinnungswechsel aus Sicht der Steuerzahler sehr zu begrüßen, auch wenn man natürlich konstatieren muss: Das hätte man auch einfacher haben können! Jedenfalls ist die neue, alte Auffassung in allen noch offenen Fällen anzuwenden.


tipps-ordner-2col

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von onlineinfodienst.de. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen '
'
tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.