Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Pensionszusage vor Ablauf der Probezeit
Auch die Pensionszusage an einen angestellten Geschäftsführer kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn sie vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gewährt wird.
Erteilt eine GmbH ihrem Geschäftsführer (hier: Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters) vor Ablauf einer angemessenen Probezeit eine Pensionszusage, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Pensionsrückstellung vor. Ist die Zusage ein Ersatz für die gesetzliche Rente, so ist die verdeckte Gewinnausschüttung um die im Jahr der Erteilung der Pensionszusage ersparten Arbeitgeberbeiträge zu kürzen. Eventuell später ersparte fiktive Arbeitgeberbeiträge mindern die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung hingegen nicht. Gegen dieses Urteil des Saarländischen Finanzgerichts wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
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