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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Jahresabschlussprüfung

Eine normale Jahresabschlussprüfung bietet noch keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist.

Vielfach bestehen unzutreffende Ansichten über die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers bei der Prüfung des Jahresabschlusses. Die Abschlussprüfung bietet keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist. Die Abschlussprüfung ist keine Kredit-würdigkeits-, Organisations-, Steuer-, Rentabilitätsprüfung oder Prüfung der Geschäftsführung auf kaufmännische Vernünftigkeit. Wollen sie auch in dieser Hinsicht Sicherheit haben, so müssen Sie gesonderte Prüfungsaufträge erteilen, die sie auch an Steuerberater vergeben können. Derartige Prüfungen gehören nicht zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Zweckmäßig kann es auch sein, mit einem Berater eine laufende Kontrolle der Geschäftigkeit zu vereinbaren. Dann können Schwachstellen frühzeitig entdeckt werden.


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