Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Einigung über Umstellung der Kfz-Steuer
Bund und Länder haben sich über die Reform der Kfz-Steuer geeinigt, die damit wie geplant zum 1. Juli 2009 in Kraft treten kann.
Am 6. März 2009 hat der Bundesrat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kfz-Steuer zugestimmt und damit die Umstellung auf eine Kfz-Steuer eingeleitet, die sich am Schadstoffausstoß orientiert. Auch die dafür notwendige Grundgesetzänderung wurde vom Bundesrat verabschiedet. Damit richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1. Juli 2009 primär nach deren Kohlendioxid-Ausstoß. Außerdem erhält ab diesem Zeitpunkt der Bund die Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Im Vermittlungsausschuss war das Gesetz gelandet, weil sich Bund und Länder zunächst nicht über die Höhe der Entschädigung einigen konnten, die die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer bekommen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren