Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Niedrigere Mehrwertsteuer - aber nicht in Deutschland
Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.
Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem Treffen am 10. März 2009 darauf geeinigt, den reduzierten Steuersatz bei der Umsatzsteuer auf bestimmte Branchen auszudehnen. Die Mitgliedsstaaten können demnach die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, dem Friseurhandwerk, auf dem Bau und in der häuslichen Betreuung erlauben. Finanzminister Steinbrück hat aber bereits erklärt, dass Deutschland wegen der damit verbundenen Steuerausfälle in Milliardenhöhe diese Änderung nicht umsetzen werde.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren