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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Sozialversicherungspflicht ohne Sperrminorität

Die Sozialversicherungspflicht für eine Beschäftigung durch ein Unternehmen, an welchem der Arbeitnehmer beteiligt ist, entfällt erst mit Erreichen der Sperrminorität.

Die Beschäftigung bei einem Familienunternehmen ist für Angehörige des Hauptgesellschafters solange sozialversicherungspflichtig, bis ihre Beteiligung die Sperrminorität erreicht oder überschreitet. Im Falle einer GmbH entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg, dass die Beteiligung der Ehefrau in Höhe von 10 % für eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit nicht ausreichend ist. Aufgrund der geringen Kapitalbeteiligung muss auch bei Familienunternehmen von einer unselbstständigen Beschäftigung ausgegangen werden, wenngleich die Weisungsbefugnis im Familienbetrieb eher untergeordnete Bedeutung hat.


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