Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung
Der Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Der Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer und umgekehrt ist formlos und rückwirkend zulässig. Allerdings ist ein rückwirkender Wechsel nur solange möglich, wie der jeweilige Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
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