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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Pendlerpauschale unter Vorbehalt

Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung hinsichtlich des Vorläufigkeitsvermerks bei der Gewährung der vollen Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale wird nun wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Haustür und Arbeitsstelle gewährt. Wie wir im letzten Monat berichteten, erfolgt dies allerdings unter Vorbehalt. Mit diesem Vorbehalt hat die Finanzverwaltung teilweise für Verunsicherung bei den Steuerzahlern gesorgt.

Vom Bundesfinanzministerium kommt daher Entwarnung: Der Vorwurf, das Bundesfinanzministerium missachte mit dem Vorläufigkeitsvermerk den Spruch des Verfassungsgerichts, treffe nicht zu, meint das Ministerium. Das Urteil besagt nämlich unter anderem, dass die alte Regelung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung weiter anzuwenden ist. Solange eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliegt - sie ist auch für diese Legislaturperiode nicht vorgesehen - ist die Finanzverwaltung verpflichtet, die betroffenen Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. Würde sie dies nicht tun, läge ein Verstoß gegen das Urteil vor, nicht umgekehrt.


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