Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Nachzahlungszinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar

Nachzahlungszinsen sind steuerliche Nebenleistungen und als solche generell nicht als Werbungskosten abziehbar.

Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn mit dem Differenzbetrag vor der Steuernachzahlung steuerpflichtige Zinseinnahmen erzielt worden sind. Der Bundesfinanzhof meint, dass sich das Abzugsverbot für die Einkommensteuer auch auf die Nebenleistungen erstreckt.


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