Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Selbst bei Einkünften als Arbeitnehmer kann eine Liebhaberei vorliegen, womit Werbungskosten aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Eher selten dürfte der Fall einer Liebhaberei bei nichtselbstständiger Arbeit sein. Dennoch hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch hier die Einkünfteerzielungsabsicht fehlen kann, so dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen kann. Die Überschusserzielungsabsicht ist bezogen auf ein einzelnes Dienstverhältnis zu prüfen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen. Dafür ist das zu erwartende Ruhegehalt aus dem Dienstverhältnis in die Totalüberschussprognose einzubeziehen.
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