Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Rücknahme gebrauchter Kartons
Die Rücknahme gebrauchter Umzugskartons ist keine Erlösminderung, sondern eine eigenständige Lieferung.
Wenn ein Umzugsunternehmen für noch benutzbare Umzugskartons einen Teil des Kaufpreises erstattet, dann ist die Erstattung keine Erlösminderung. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist die Rückgabe eine eigenständige Lieferung - mit der Folge, dass die Umsatzsteuer in voller Höhe abzuführen ist und ein späterer Vorsteuerabzug nicht möglich ist, wenn die Rückgabe durch eine Privatperson erfolgt. Für Branchen mit ähnlichen Geschäftsmodellen gilt damit Vergleichbares.
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