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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zollfreigrenze für Kleinsendungen angehoben

Seit Dezember 2008 beträgt die Zollfreigrenze für Postsendungen 150 Euro statt bisher nur 22 Euro.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro je Sendung angehoben. Die neue Freigrenze gilt allerdings nur für den Zoll, bei der Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der Freigrenze von 22 Euro. Weil aber Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro nicht erhoben werden, liegt damit die Freigrenze de facto bei 26 Euro für Artikel mit vollem Umsatzsteuersatz und bei 71 Euro für Artikel, die der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 % unterliegen.


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