Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Haftung des Geschäftsführers
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer noch nicht von der Haftung für fällige Lohnsteuerzahlungen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den GmbH-Geschäftsführer noch nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der Lohnsteuer befreit. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird. Die Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eingeräumt ist.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren