Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Genaue Leistungsbeschreibung ist notwendig für Vorsteuerabzug

Enthält die Rechnung keine Leistungsbeschreibung, mit der die abgerechnete Leistung eindeutig identifizierbar ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.

Die Bezeichnung einer Leistung in der Rechnung ist entscheidend für den Vorsteuerabzug. Dem Bundesfinanzhof genügt beispielsweise die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr …" nicht, um die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn sich diese weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch anderen Geschäftsunterlagen, auf die in der Rechnung verwiesen wird, weiter konkretisieren lässt. In diesem Fall hatte die Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft mit diesem Rechnungstext Ingenieurleistungen in Rechnung gestellt, die Tochtergesellschaft durfte aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Sie sollten daher sehr darauf achten, Leistungsumfang und den Zeitpunkt der Leistung in einer Rechnung hinreichend zu konkretisieren.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.