Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.

Für Kapitalerträge nach dem 31. Dezember 2008, die dem Steuerabzug unterliegen, muss der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle dem Gläubiger auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen, die die steuerrechtlich erforderlichen Angaben enthält. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom eigentlichen Steuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem umfangreichen Schreiben Muster für die Steuerbescheinigung veröffentlicht und Hinweise zu deren Handhabung in verschiedenen Anwendungsfällen gegeben.


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