Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Unfallversicherungsschutz erlischt beim Tanken
Wer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Umweg zur nächsten Tankstelle fährt, verliert seinen Unfallversicherungsschutz.
Unfälle auf dem Weg zur Arbeitsstelle sind nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer sich auf direktem Weg dorthin begibt. Fährt er dagegen einen Umweg, und sei es nur zur nächsten Tankstelle, erlischt der Versicherungsschutz, so das Landessozialgericht Hessen. Tanken gehört zum persönlichen Lebensbereich, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt wird. Dass der Arbeitnehmer für den weiteren Weg zur Arbeit tanken muss, ist für die Entscheidung ohne Belang.
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