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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kosten für Arbeitskleidung

Die Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Arbeitgeber für die Reinigung der Arbeitskleidung aufkommen muss, wenn er seinen Mitarbeitern das Tragen einer Arbeitskleidung vorschreibt. Dies gilt auch, wenn die Mitarbeiter die Arbeitskleidung privat angeschafft haben.

Die Kosten für die Arbeitskleidung können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die private Nutzung der Arbeitskleidung so gut wie ausgeschlossen ist. Die Steuergerichte haben z.B. entschieden, dass die schwarze Hose eines Kellners auch privat getragen werden kann. Die Aktentasche eines Betriebsprüfers wird auch privat genutzt. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte ist hier sehr kleinlich.


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