Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Wettbewerbsverstoß durch Link
Ein Link auf eine Homepage, auf der ein unzulässiger Link angebracht ist, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
Bringen Sie auf Ihrer Homepage einen Link auf eine andere Homepage an, auf der sich ein nach Deutschem Recht unzulässiger Link befindet, führt das dazu, dass dieser Inhalt auch Ihnen zugerechnet wird. Der unzulässige Inhalt kann in einem Wettbewerbsverstoß oder aber einer Verletzung des Markenrechts begründet sein. In beiden Fällen besteht gegen Sie ein Unterlassungsanspruch.
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