Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Bundessteuerberaterkammer wendet sich mit einer Resolution gegen die neue Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte.
Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.
Anders als Steuernachzahlungen und -erstattungen werden Rückforderungen und Nachzahlungen von Kindergeld nicht verzinst.
Zum Jahreswechsel ändern sich auch die Höhe der Versicherungssteuer und des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung sowie die Buchführungspflichtgrenze.
Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.
Die Bundesregierung plant für das Jahr 2007 eine umfassende Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden und gemeinnütziger Tätigkeit.
Inzwischen hat das Tempo der Steueränderungen in Deutschland rekordverdächtige Ausmaße erreicht - mit durchschnittlich einer Änderung alle 2,5 Tage.
Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.
Für die steuerliche Berücksichtigung einer Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig.
Der Bundesfinanzhof lässt Steuererklärungen auch auf einem kopierten Formular zu.

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