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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Sind alle für die Fallbeurteilung relevanten Tatsachen dem Finanzamt bereits seit mehreren Jahren bekannt, ist die Änderung eines vorläufigen Steuerbescheids zulasten des Steuerzahlers nicht mehr möglich.
Das Finanzamt kann die Feststellung des Grundbesitzwertes nicht nachträglich ändern, wenn es auf eine Feststellungserklärung verzichtet und sich auf die Angaben des Steuerzahlers verlassen hat.
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen überarbeitet.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Mehrere Bundesländer gewähren den Betroffenen der schweren Unwetter im Mai und Juni Erleichterungen bei verschiedenen steuerlichen Regelungen.
Zur unangekündigten Kassen-Nachschau hat das Bundesfinanzministerium Einzelheiten in einem Schreiben geregelt.
Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Reihe von Verwaltungsanweisungen als nicht mehr anwendbar aussortiert.
Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert erneut steigende Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen.
Der Bundesfinanzhof gewährt zum ersten Mal Aussetzung der Vollziehung, weil er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen ab 2015 hat.

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