Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Internet und Telekommunikation
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Wer eine Domain mit seinem bürgerlichen Familiennamen einrichten möchte, besitzt ein vorrangiges Interesse gegenüber anderen Domaininhabern.
Der Betreiber eines Internetangebotes mit einer ECard-Funktion hat die Verpflichtung, die unerwünschte Zusendung von Werbe-Emails zu verhindern.
Ein direkter Link auf allgemein zugängliche Informationen stellt weder eine Wettbewerbsverletzung noch eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
Beim Streit über die Kosten einer 0190-Verbindung muss der Betreiber die ordnungsgemäße Aufklärung des Benutzers über die entstehenden Kosten beweisen.
Die Nutzung einer privaten PC-Anlage und der Peripheriegeräte kann im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung in einen beruflichen und einen privaten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.
Durch eine EU-Richtlinie, die ab 1. Juli 2003 in Kraft tritt, müssen auch Anbieter außerhalb der EU Mehrwertsteuer für ihre Angebote berechnen, wodurch mit Preiserhöhungen im eCommerce zu rechnen ist.
Die Verwendung allgemeiner oder auch unzutreffender Meta-Tags in einer Web-Seite stellt für sich alleine noch keine generelle Wettbewerbswidrigkeit dar.
Werbeinhalte, die nur für bestimmte Fachkreise bestimmt sind, dürfen nicht im Internet publiziert werden.
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