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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Internet und Telekommunikation

Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Die Anschaffungskosten für eine Internetdomain können nicht abgeschrieben werden, weil die Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern.
Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.

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