Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Internet und Telekommunikation

Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.
Auch wenn seit Jahresanfang die Abgabe digital signierter Steuererklärungen möglich ist, fehlt nach Ansicht von Experten eine rechtliche Grundlage dafür.
Die Beschränkung der Steuerfreiheit für die Nutzung betrieblicher PCs und Telekommunikationsgeräte auf Arbeitnehmer verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz.
Bisher konten kleinere Firmen nur mit viel Aufwand die Anforderungen an den elektronischen Versand von Rechnungen erfüllen. Nun bietet ein Unternehmen der Bundesdruckerei ein Verfahren an, mit dem auch ohne teure Infrastruktur der günstigere elektronische Rechnungsversand möglich ist.
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Auch Überweisungsbelege aus dem Online-Banking kommen für den erleichterten Spendennachweis bis 100 Euro in Frage.
Das neue Internetportal von ELSTER, ElsterOnline, steht seit dem 1. Januar 2006 in allen Bundesländern zur Verfügung.
In einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.

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