Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Internet und Telekommunikation
Ab 2017 gilt die neu veröffentlichte Version der Taxonomie für die E-Bilanz, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen enthält.
Auch wer Sicherheitsbedenken gegen die elektronische Steuererklärung hegt, kommt um die Abgabepflicht auf elektronischem Weg nicht herum.
Das Gesetz bringt längere Fristen für die Steuererklärung, einen zwingenden Verspätungszuschlag für verspätete Steuererklärungen und mehr Automatisierung bei den Finanzämtern.
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.
Wieder einmal warnt die Finanzverwaltung vor E-Mails mit betrügerischem Inhalt - diesmal mit dem Ziel, Depotdaten der Steuerzahler abzugreifen.
Dass die Umsatzsteuerbefreiung für den Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln auch für Bitcoins gilt, hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt.
Das Bundesfinanzministerium hat den schon länger geplanten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht.
Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.
Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann.
E-Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach 2015 beginnen, müssen mit der neuen Version der Taxonomien erstellt werden, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.
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