Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Internet und Telekommunikation

Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.
Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
Die Software ElsterFormular wird von der Finanzverwaltung ab 2020 nicht mehr aktualisiert. Als Alternative steht die ELSTER-Website zur Verfügung.
Das Bundesfinanzministerium hat Details zur neuen Aufzeichnungspflicht auf elektronischen Marktplätzen geregelt, insbesondere soweit es die Bescheinigung zur steuerlichen Erfassung von Unternehmen betrifft.
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Mehrere Bundesländer gewähren schon dieses Jahr zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn diese digital signiert beim Finanzamt abgegeben wird.
Weil das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst im Juli verfügbar sein wird, bleibt den Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende August Zeit, die Körperschaftsteuererklärung abzugeben.
Auch die Finanzverwaltung muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung folgen und veröffentlicht ein Merkblatt mit Hinweisen für Steuerzahler.

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